Hier können Sie Angaben zum Anmelder machen. Weitere Informationen finden Sie auf den Hilfeseiten.
Aufgrund des 14. Sanktionspakets gegen Russland darf das Deutsche Patent- und Markenamt Anmeldungen natürlicher Personen nur annehmen, wenn sich aus den Angaben in der Anmeldung ergibt, dass sie nicht zum sanktionierten Personenkreis gehören, siehe Mitteilung der Präsidentin Nr. 1/24. Bitte füllen Sie daher die unten stehenden Zusatzerklärungen aus.
Ohne diese Angaben darf das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung nicht annehmen.