DpmaDirektWeb

DPMAdirektWeb - Elektronische Anmeldung

Anmeldung importieren
Sie können Ihre Angaben zu einem Antrag exportieren und zu einem späteren Zeitpunkt wieder importieren, um Ihre Anmeldung fortzusetzen oder eine neue Anmeldung durchzuführen. Nutzen Sie hierzu die Export-Funktion, welche Sie unterhalb der Eingabemasken in einem Vorgang finden. Sie erhalten Ihre Angaben als ZIP-Datei, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder importieren können.
Markenanmeldung
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Jeder kann eine Marke anmelden. Zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen und Abbildungen können als Marke geschützt werden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird. Mit der Eintragung der Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen. Sie ist unbegrenzt verlängerbar.
Designanmeldung
Mit einem eingetragenen Design erhalten Sie ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, also die Form- und Farbgestaltung eines Produktes, eines Logos oder einer grafischen Gestaltung. Auch Teile hiervon können Sie als Design schützen, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes. Die der Anmeldung beigefügten Darstellungen legen den Gegenstand und den Umfang des Schutzes fest und sind daher von zentraler Bedeutung für den Designschutz. Mit einer einzigen Anmeldung über DPMADirektWeb können Sie bis zu 20 Designs einreichen. Jeder kann ein Design anmelden, unabhängig ob als Privatperson oder für ein Unternehmen. Der Designschutz entsteht durch Eintragung des bzw. der Designs in das Designregister. Die Schutzdauer eines Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.
Internationale Registrierung von Marken
Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke in das internationale Register einzutragen und dabei Länder zu benennen, auf die die Marke erstreckt werden soll. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Wenn Sie noch keine deutsche Basismarke besitzen, kommen Sie hier zur Online-Anmeldung beim DPMA.
Nichtigkeitsantrag Design
Einige Schutzvoraussetzungen bzw. Schutzhindernisse werden nicht im Eintragungsverfahren, sondern nur auf Antrag in einem Designnichtigkeitsverfahren vor dem DPMA oder im Rahmen eines Verletzungsverfahrens vor Gericht geprüft. Sollte sich nach der Eintragung beispielsweise herausstellen, dass einem eingetragenen Design die Neuheit oder Eigenart fehlt, können Sie hier einen Nichtigkeitsantrag gegen das eingetragene Design stellen. Ist das Design nichtig, wird es nach Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens aus dem Designregister gelöscht. Die Schutzwirkungen der Eintragung gelten dann als von Anfang an nicht eingetreten.