DPMAdirektWeb - Signaturfreie Online-Markenanmeldung
Sie werden in wenigen Schritten durch die Anwendung geführt.
Wenn Sie mehrere Marken anmelden möchten – ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt – können Sie die in die Anwendung eingegebenen Daten (auch ausgewählte Waren und Dienstleistungen) jederzeit auf der Festplatte Ihres PCs abspeichern („exportieren“) und sie in späteren Markenanmeldungen wieder einfügen („importieren“).
Das Zeichen, das Sie als Marke anmelden möchten, können Sie je nach Markenform entweder über die Tastatur eintippen oder als Datei in die Anwendung einfügen. Die für die einzelnen Markenformen geregelten Anforderungen entnehmen Sie bitte der Bekanntgabe der beim DPMA zulässigen Formate von Markendarstellungen (§ 6a MarkenV) unter
https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/bekanntgaben/2020/10012020/index.html
Die Markendarstellung kann nach der Absendung des Antrags nicht mehr verändert werden.
Für Ihre Markenanmeldung müssen Sie auch die Waren und/oder Dienstleistungen angeben, die mit dem Zeichen gekennzeichnet werden sollen. Nach Absendung des Antrags kann die Liste der Waren und/oder Dienstleistungen nicht mehr erweitert werden. Alle Waren und Dienstleistungen sind gemäß der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt. Nach der Zahl der beanspruchten Klassen richtet sich die Höhe der Gebühr, die für die Anmeldung zu zahlen ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung ausgeschlossen sein kann (§ 8 MarkenG). Insbesondere Angaben, die die beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen lediglich beschreiben (z.B. “Äpfel“ für Obst) oder denen für die beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, können nicht eingetragen werden. Ausführlichere Informationen zum Markenschutz und absoluten Schutzhindernissen finden Sie hier: https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html
Das DPMA prüft nicht, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Inhaber älterer Marken könnten ggf. nach der Eintragung Ihrer Marke Widerspruch gegen diese erheben und Ihre Marke könnte in der Folge wieder gelöscht werden.
Mit der Einreichung dieser Anmeldung wird, wenn die beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen in nicht mehr als drei Klassen fallen, eine Gebühr in Höhe von 290,- € fällig. Für jede weitere Klasse kommen jeweils 100,- € hinzu. Innerhalb der Anwendung werden die Gebühren je nach anfallenden Klassen berechnet und angezeigt. Sie können die Gebühren mittels SEPA-Lastschrift oder Überweisung bezahlen. Für die Nutzung einer SEPA-Lastschrift muss ein geprüftes SEPA-Basis-Lastschrift Mandat mit gültiger Mandatsreferenznummer beim DPMA vorliegen bzw. per Post eingereicht werden. Wenn Sie mittels Überweisung bezahlen möchten, überweisen Sie die Gebühr bitte ausschließlich unter Nennung des Aktenzeichens, welches Ihnen nach Absendung der Anmeldung angezeigt wird.
Achtung: Die Anmeldegebühr muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung der Anmeldung vollständig eingegangen sein, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen (§ 6 PatKostG).
Die Daten Ihrer Anmeldung werden im elektronischen Schutzrechtsauskunftssystem DPMAregister veröffentlicht (§ 33 Abs. 3 MarkenG).