DPMAdirektWeb - Der Online-Nichtigkeitsantrag für eingetragene Designs
Auf den folgenden Seiten können Sie online einen Nichtigkeitsantrag für ein nationales Design stellen, welches beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Sie werden in fünf Schritten durch die Anwendung geführt. Die erforderlichen Angaben sind mit einem Sternchen gekennzeichnet. Nach Eingang Ihres Nichtigkeitsantrags erhalten Sie per Post eine Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen und Zahlungsinformationen. Die Gebühr für einen Nichtigkeitsantrag beträgt 300 Euro. Gegebenenfalls können weitere Kosten (bspw. für Zeugenentschädigungen) anfallen. Auf Antrag entscheidet die Nichtigkeitsabteilung darüber, welche Partei die Kosten zu tragen hat. Regelmäßig findet hier das Unterliegensprinzip Anwendung. Vor der Antragstellung sollten Sie daher den Designinhaber auffordern, seine Einwilligung in die Löschung zu erklären, um nachteilige Kostenfolgen zu vermeiden.
Sie müssen den Nichtigkeitsantrag begründen und sämtliche für die Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel vortragen. Notwendige Beweismittel können Sie hier als PDF-Dokument hochladen oder schriftlich einreichen. Für einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit (bei absoluten Schutzhindernissen) ist jedermann antragsbefugt, außer in den Fällen einer missbräuchlichen Benutzung von Hoheitszeichen oder sonstigen Abzeichen Emblemen oder Wappen von öffentlichem Interesse. Ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit (bei relativen Schutzhindernissen) kann nur vom Inhaber des betroffenen Rechts gestellt werden.