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DPMAdirektWeb - Elektronische Anmeldung
Markenanmeldung
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Jeder kann eine Marke anmelden. Zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen und Abbildungen können als Marke geschützt werden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird. Mit der Eintragung der Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen. Sie ist unbegrenzt verlängerbar.
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Internationale Registrierung von Marken
Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke in das internationale Register einzutragen und dabei Länder zu benennen, auf die die Marke erstreckt werden soll. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Wenn Sie noch keine deutsche Basismarke besitzen, kommen Sie hier zur Online-Anmeldung beim DPMA.
Zur internationalen Registrierung von Marken
Designanmeldung
Eingetragene Designs schützen das Design Ihrer Produkte, das heißt die Farb- und Formgebung von allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, zum Beispiel von Möbeln, Bekleidung, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Auch Teile von Erzeugnissen können Sie als Design schützen, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes. Jeder kann ein Design anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Privatperson sind oder das Design für Ihr Unternehmen schützen wollen. Mit einem eingetragenen Design erhalten Sie ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung eines Produkts. Der Designschutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.
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Nichtigkeitsantrag Design
Die Designstelle trägt das Design ein, ohne alle inhaltlichen Voraussetzungen zu prüfen. Sollte sich nach der Eintragung beispielsweise herausstellen, dass dem Design die Neuheit oder Eigenart fehlt, kann ein Dritter einen Nichtigkeitsantrag stellen. Ist das Design nichtig, wird es nach Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens aus dem Designregister gelöscht. Die Schutzwirkungen der Eintragung gelten dann als von Anfang an nicht eingetreten.
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